Staatlich geprüfte und zugelassene Fernlehrgänge
Homepage des IMI Immobilien Instituts Nürnberg
Impressum Widerruf AGB/Studienordnung Staatliche Prüfung/Qualität Bildungsgutschein Teilnehmer-Campus Warum qualifizieren? Interessante Infos
Gutachter/-in werden
Nach erfolgreicher Absovierung unserer
staatlich geprüften Fernlehrgänge:
Immobilien-Bewertungsfachmann /-fachfrau
oder
Geprüfte/r Fachverwalter/-in von Wohnungseigentum
oder
Geprüfte Betriebskostenfachkraft
verfügen Sie über ein immobilienspezifisches Fachwissen,
das Sie - mit entsprechender Berufserfahrung - in die
Lage versetzt, zusätzlich oder hauptberuflich als
Gutachter/-in
bzw.
Sachverständige/n
angestellt oder selbständig tätig zu sei. Die Bezeichnung
ist nicht gesetzlich geschützt, sondern eine Berufstätig-
keit. Es ist auch keine IHK-Vereidigung erforderlich. Sie
können sich - mit diesem Fachwissen - jederzeit als freie
Gutachter/-in bzw. Sachverständige betätigen bzw. sich
einem Berufsverband anschließen. Sinnvoll ist jedoch
eine Zertifizierung.