Staatlich geprüfte und zugelassene Fernlehrgänge Homepage des IMI Immobilien Instituts Nürnberg Impressum   Widerruf   AGB/Studienordnung   Staatliche Prüfung/Qualität   Bildungsgutschein   Teilnehmer-Campus   Warum qualifizieren?   Interessante Infos Gutachter/-in werden Nach erfolgreicher Absovierung unserer staatlich geprüften Fernlehrgänge: Immobilien-Bewertungsfachmann /-fachfrau oder Geprüfte/r Fachverwalter/-in von Wohnungseigentum oder Geprüfte Betriebskostenfachkraft verfügen Sie über ein immobilienspezifisches Fachwissen, das Sie - mit entsprechender Berufserfahrung - in die Lage versetzt, zusätzlich oder hauptberuflich als Gutachter/-in bzw. Sachverständige/n angestellt oder selbständig tätig zu sei. Die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt, sondern eine Berufstätig- keit. Es ist auch keine IHK-Vereidigung erforderlich. Sie können sich - mit diesem Fachwissen - jederzeit als freie Gutachter/-in bzw. Sachverständige betätigen bzw. sich einem Berufsverband anschließen. Sinnvoll ist jedoch eine Zertifizierung.