Staatlich geprüfte und zugelassene Fernlehrgänge
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Bildungsgutschein / Prämiengutschein
Unsere Fernlehrgänge sind grundsätzlich förderungsfähig, weil sie
staatlich geprüft und zugelassen sind und ausschließlich zur beruf-
lichen Qualifizierung dienen.
Die Förderung ist NICHT von einer Arbeitslosigkeit abhängig! Sie
dient ausschließlich dazu, sich zu qualifizieren, um
* einen Arbeitsplatz (durch verbesserte Qualifikation) zu erhalten
oder
* um in ein (anderes) Arbeitsverhältnis hinein zu kommen.
Somit kann bei unseren Lehrgängen nahezu jede/r Erwachsene einen
solchen Gutschein erhalten. Die Förderung erfolgt mit der Hälfte (50%)
der Lehrgangsgebühr.
Wichtig ist die Reihenfolge:
1. Zuerst bei der örtlichen Agentur den Förderantrag stellen. Nehmen Sie
dazu bitte die Lehrgangsbeschreibung (Download) mit.
2. Sagen Sie bitte bei der Agentur, dass wir NICHT auf einer “Liste”
der Bildungsträger stehen, sondern dass die Förderung als
“individuelle Einzelförderung” erfolgt.
3. Senden Sie uns nun bitte das Original des Bildungs- bzw. Prämien-
gutscheins per Post zu und melden Sie sich dann zum Lehrgang an.
Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Tel.: 0911-367680 oder Mail.